Welchen Wert hat meine Immobilie?

III. Gerichtsfestes Wertgutachten

III.1 Hierbei handelt es sich um die ausführlichste und inhaltsreichste Gutachtenform. Diese wird bei privaten Auseinandersetzungen (Ehescheidung, Erbauseinandersetzung usw.), oder steuerlichen Bewertungsanlässen (Betriebsaufgaben, in Fällen des Erbens und Vererbens zum Nachweis des niedrigeren, gemeinen Werts usw.), benötigt.

Enthalten sind u. a.:

  • die Überprüfung und erforderlichenfalls erneute Durchführung des Objektaufmaßes sowie Objektberechnungen (Wohnfläche, Rauminhalt ...)
  • die ausführliche Objektdokumentation durch Beschreibung und umfängliche Anlagen (Übersichtskarte, Stadtplan, Katasterkarte, Fotodokumentation etc.)
  • die Auskunftseinholung und Auswertung aller wesentlichen werterheblichen öffentlichen Register (z. B. Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Beitragssituation, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Altlastenkataster) sowie erforderlichenfalls die Auswertung der Mietverträge
  • differenzierte Wertermittlung einschließlich Begründung aller Datenansätze und Erläuterung der Datenquellen

III.2 Grundlage der Honorarberechnung erfolgt nach Vereinbarung, üblicherweise nach dem Justiz-Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

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