IV. Energieausweis nach gültiger EnEV
Nach der gerade gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV)
Bei Verkauf oder Neuvermietung einer Immobilie muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis soll für eine höhere Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen, denn der Kaufinteressent möchte wissen, ob er ein Gebäude mit hoher oder niedriger Energieeffizienz erwirbt. Schon bei der Ortsbesichtigung nehme ich die erforderlichen Daten auf und lieferere Ihnen binnen weniger Tage den Energieausweis.